Bekanntgabe des Wahlergebnisses zur Besetzung der Pfarrstelle

Der Kirchenvorstand der Ev. Auferstehungsgemeinde hat in seiner Sitzung am 19.01.2021 Pfarrer Detlef Gallasch zum neuen Gemeindepfarrer auf der Pfarrstelle I gewählt.

Wir weisen darauf hin, dass jedes nach der Kirchengemeindewahlordnung wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch gegen die Wahl einlegen kann (§23 [3] Pfarrstellengesetz). Einsprüche sind schriftlich bei Dekanin Ulrike Schmidt-Hesse einzulegen und zu begründen. Sie können nur auf folgende Gründe gestützt werden (§27 PfStG):
a) Gesetzwidrigkeit des Besetzungsverfahrens
b) Erhebliche Bedenken gegen Lehre und Lebensführung
c) Wesentlich eingeschränkte Dienstfähigkeit

Für den Kirchenvorstand
Hans-Jörg Dittmann, Pfarrer
(Vorsitzender)

Manuela Kruppert-Helm
(Stellv. Vorsitzende)