Änderung der Läuteordnung

In seiner letzten Sitzung hat der Kirchenvorstand Änderungen in der Läuteordnung beschlossen.

Seit April 2020 erklang allabendlich um 19 Uhr das Corona-Gebetsläuten. Aufgrund der Entspannung der Situation hat der Kirchenvorstand beschlossen, dieses zusätzliche Geläut zum 1.8.2021 wieder einzustellen.

Seit Generationen gab es ein tägliches Geläut um 11 Uhr und um 17 Uhr. Diese Uhrzeiten, die in nicht wenigen Landgemeinden ebenso existieren, hatten ihren Ursprung in der bäuerlichen Tradition. So war das Geläut um 11 Uhr das Zeichen für die Bäuerin auf dem Feld, sich auf den Weg zu machen, um zu Hause das Mittagessen zuzubereiten. Das Geläut um 17 Uhr markierte den Beginn des Feierabends. Diese bäuerliche Tradition ist in Arheilgen schon seit Jahrzehnten nicht mehr gegeben. Eine allgemeine Feierabendzeit um 17 Uhr existiert ebenfalls nicht mehr.

Weithin üblich ist in der evangelischen Kirche ein Gebetsläuten am Morgen, am Mittag und am Abend. Dies hat den Kirchenvorstand dazu bewogen, die Läutezeiten um jeweils eine Stunde zu verschieben. So läutet es ab dem 1.8. statt bisher um 11 Uhr nun um 12 Uhr und statt 17 Uhr nun um 18 Uhr. Diese veränderten Uhrzeiten entsprechen eher dem heutigen Tagesrhythmus als die bisherigen Uhrzeiten, die ihren Sinn als Zeitansage schon lange verloren hatten.

Das zweimalige tägliche Geläut, lädt ein, inmitten des Alltags kurz innezuhalten, sich zu besinnen und ein Gebet oder ein Vater unser zu sprechen. Traditionellerweise und immer höchst aktuell ist vor allem das Gebet am Mittag der Bitte um den Frieden gewidmet, das Gebet am Abend dem Rückblick auf die Geschehnisse des Tages.

Der Kirchenvorstand würde sich freuen, wenn dies durch die veränderten Uhrzeiten wieder neu bewusst und durch die Menschen, die das Läuten hören, wieder mit neuem Leben gefüllt würde.