Da die Corona-Infektionen geradezu explosionsartig zunehmen, hat unsere Landeskirche aufgrund der Verordnungen des Landes Hessen beschlossen, dass Gottesdienste in nächster Zeit nur noch unter mindestens 3G-Bedingungen stattfinden dürfen. Details hierzu finden sie hier.
Das heißt, dass wir ab dem 2. Advent (5. Dezember 2021), nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete mit Bescheinigung am Gottesdienst teilnehmen lassen dürfen. Jugendliche bis 18 Jahre brauchen ihr Testheft mit regelmäßigen Eintragungen oder Negativtest. Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Nachweis.
Wir bitten Sie, am Eingang eines der folgenden Dokumente vorzuzeigen:
- ihren Impfpass bzw. das Impfzertifikat (QR-Code)
- den Genesenennachweis
- Bescheinigung über einen durchgeführten Antigen-Schnelltest, die nicht älter als 24 h sein darf,
- Bescheinigung über einen PCR-Test, der nicht älter als 48 h sein darf, vorzuzeigen.
- Testheft (nur bis 18 Jahre)
Wer keinen gültigen 3G-Nachweis hat, darf am Gottesdienst nicht teilnehmen. Wir kontrollieren die Nachweise, dokumentieren aber keine Daten dazu.
Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahme, sie dient unser aller Gesundheit in dieser schwierigen Phase der Pandemie.
Der Kirchenvorstand am 26.11.2021