Corona-Schutzmaßnahmen gelockert

Seit dem 2. April sind in Hessen die meisten Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben worden und es wird auf die Eigenverantwortung hingewiesen.

Deshalb werden ab dieser Woche für die Gottesdienste in der Evang.-luth. Auferstehungskirche keine Impf- oder Testnachweise mehr benötigt, zusätzlich werden die Abstandsregelung (teilweise) und die damit verbundene Anmeldung aufgehoben. Besondere Bereiche in der Kirche bleiben weiterhin mit Abständen gekennzeichnet. Die durchgängige Maskenpflicht bleibt bis auf Weiteres bestehen.