Zunehmende Verschmutzung des Kirchengeländes durch Hundekot

Der Kirchenvorstand der ev.-luth. Auferstehungsgemeinde beklagt eine zunehmende Verschmutzung des Kirchengeländes, das durch etliche Hundehalter und -halterinnen als Hundetoilette missbraucht wird. Es ist für die gemeindlichen Mitarbeiter unzumutbar, dass diesen während des Rasenmähens die Hinterlassenschaften der Vierbeiner um die Ohren fliegen, oder dass sie die Blumenbeete bepflanzen sollen, die vorher als Pinkelbecken dienten. Hier muss sich der Kirchenvorstand schützend vor die Mitarbeitenden stellen.  Ebenso ärgerlich und unangenehm ist es, dass Gottesdienstbesucher und -besucherinnen permanent in der Gefahr stehen, die braune Hinterlassenschaft auszutreten und in die Kirche hineinzutragen. Zudem spielen Kinder auf der Wiese oder Brautpaare nutzen den Ort, um Hochzeitsfotos zu machen.

Werden Hundehalter oder -halterinnen auf ihr Fehlverhalten angesprochen, passiert es nicht selten, dass es zu unschönen Wortwechseln kommt, bei denen man sich in keiner Weise einsichtig zeigt oder gar damit droht, aus der Kirche auszutreten.

Der Kirchenvorstand stellt daher noch einmal fest:

-Das Kirchengelände ist Privatgelände; das Hausrecht liegt beim Kirchenvorstand und wird außerdem durch die auf dem Gelände Arbeitenden wahrgenommen.

-Für Hunde besteht auf dem Kirchengelände grundsätzlich Leinenpflicht.

Die offenen Tore des Kirchengeländes sind als Einladung an all diejenigen gedacht, die sich ausruhen und das Ambiente um die Kirche herum genießen wollen. Es ist dem Kirchenvorstand ein Anliegen, dass dies auch so bleiben kann.

Darum ergeht der dringende Appell an all diejenigen, die die genannten Verschmutzungen herbeiführen: Bitte, überdenken Sie Ihr Handeln und missbrauchen Sie das Kirchengelände nicht als Hundetoilette!