Hygieneregeln für Gottesdienste

Seit dem 2. April sind in Hessen die meisten Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben worden und es wird auf die Eigenverantwortung hingewiesen.

Deshalb gilt ab dieser Woche für die Gottesdienste in der evang.-luth. Auferstehungskirche:

  • Es werden keine Impf- oder Testnachweise mehr benötigt.
  • Die Abstandsregelung wird aufgehoben.
  • Eine Anmeldung ist nicht mehr erforderlich.
  • Die durchgängige Maskenpflicht (FFP 2) bleibt bis auf Weiteres bestehen.
Unsichtbare Zeichen
Stand: 08. November 2022