Seit dem 2. April sind in Hessen die meisten Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben worden und es wird auf die Eigenverantwortung hingewiesen.
Deshalb gilt ab dieser Woche für die Gottesdienste in der Evang.-luth. Auferstehungskirche:
- Es werden keine Impf- oder Testnachweise mehr benötigt.
- Die Abstandsregelung wird (teilweise) aufgehoben. Besondere Bereiche in der Kirche bleiben weiterhin mit Abständen gekennzeichnet.
- Eine Anmeldung ist nicht mehr erforderlich.
- Die durchgängige Maskenpflicht (FFP 2) bleibt bis auf Weiteres bestehen.
Unsichtbare Zeichen
Stand: 12. April 2022