Trauung

 Warum sollen wir uns kirchlich trauen lassen?
In der kirchlichen Trauung wird der Ehebund im Namen Gottes gesegnet. Durch ihr Ja sollen sich die Eheleute zur göttlichen Ordnung und christlichen Führung ihrer Ehe bekennen. Gott selbst will die Eheleute in ihrem Leben begleiten, ihnen in schönen und schweren Zeiten beistehen. Eine christliche Ehe hat ein festes Fundament, auf dem sich das gemeinsame Leben gründet.

Wir wollen uns kirchlich trauen lassen. Was ist zu tun?
Sie nehmen mit dem Gemeindebüro Kontakt auf (Tel. 37 16 22) und nennen Ihren Terminvorschlag (Die kirchliche Trauung findet stets nach der bürgerlichen Eheschließung statt). Danach kommen Sie zu den Öffnungszeiten vorbei und melden sich formal zur kirchlichen Trauung an. Spätestens vier Wochen vor der Trauung meldet sich der zuständige Pfarrer bei Ihnen und vereinbart mit Ihnen einen Gesprächstermin, bei dem die Einzelheiten Ihrer Trauung besprochen werden (Lieder, musikalische Beiträge, Ringwechsel, …).

Was ist, wenn ein Ehepartner aus einer anderen Kirchengemeinde stammt?
Dann entscheiden Sie, wo die Trauung stattfinden soll.

Kann auch ein auswärtiger Pfarrer die Trauung vornehmen?
Auch das ist kein Problem. Die Pfarrerin oder der Pfarrer muss dazu beim Pfarramt der Auferstehungsgemeinde eine formale Erlaubnis einholen.

Ein Ehepartner ist katholisch oder gehört einer anderen christlichen Konfession an. Was tun?
Der katholische Partner soll formal die Entscheidung, sich evangelisch trauen zu lassen, seinem Heimatpfarramt bekanntgeben. Er darf den evangelischen Partner nicht bei der evangelischen Erziehung der Kinder behindern.

Ein Partner ist aus der evangelischen Kirche ausgetreten oder hat nie einer christlichen Kirche angehört.
Auch dann kann die Trauung gewährt werden, wenn der ausgetretene Partner versprochen hat, den evangelischen Ehegatten in der Ausübung seines Glaubens und die evangelische Kindererziehung nicht zu behindern.

Und die Kosten der Trauung?
Gehören ein oder beide Partner zur Auferstehungsgemeinde, fallen keine Kosten an. Stammen beide aus einer anderen Gemeinde, müssen sie sich an den Kosten für den Küsterdienst beteiligen.

 

Weitere Informationen

Die EKHN hat ein Broschüre zur Trauung herausgegeben: „Die Trauung: Ein verheißungsvoller Schritt“.