Der Kirchenvorstand der ev.-luth. Auferstehungsgemeine hat sich in seiner letzten Sitzung mit der Maskenpflicht im Gottesdienst beschäftigt. Dabei wurde Folgendes beschlossen:
Die Maskenpflicht während der Gottesdienste wird aufgehoben. Dennoch gilt weiterhin die Empfehlung, während der Gottesdienste eine FFP2 Maske zu tragen. Das Tragen einer FFP2 Maske bietet auch dann einen guten Selbstschutz, wenn der Sitznachbar oder die -nachbarin auf das Tragen einer Maske verzichtet.