Müssen die Eltern selbst Mitglied der evangelischen Kirche sein?

Mindestens ein Elternteil oder ein Sorgeberechtigter soll Mitglied der evangelischen Kirche sein. Denn die Eltern versprechen gemeinsam mit den Patinnen und Paten, für die evangelische Erziehung ihres Kindes zu sorgen.
Daher liegt es nahe, gegebenenfalls über einen (Wieder-)Eintritt in die Kirche nachzudenken.
Gehören beide Eltern oder beide Sorgeberechtigte nicht der evangelischen Kirche an, so kann die zuständige Pfarrerin oder der zuständige Pfarrer aus seelsorglichen Gründen eine Ausnahme machen.
In diesem Fall muss eine Patin oder ein Pate der evangelischen Kirche angehören.

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